ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 01/2004
Anwendung
Die vorliegenden AGB ersetzen alle früheren Versionen.
Alle Geschäfte mit Megadata Egerer AG (MD) unterliegen
ausschliesslich den vorliegenden Bedingungen, die durch
Auftragserteilung oder Annahme unserer Lieferung anerkannt
werden. Dies gilt auch dann, wenn wir anderslautenden
Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
Zusätzliche Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Weitere Bedingungen, die von Drittseite gestellt werden,
bleiben vorbehalten, z.B. Wiederausfuhrverbote oder
Nutzungsbeschränkungen von Software.
Bestellungen, Aufträge
Bestellungen und Aufträge sind schriftlich oder per FAX an
uns zu richten. Der Besteller anerkennt bei Bestellung per
FAX mit diesem Medium übermittelte Schriftstücke als
rechtsgültige Dokumente. Bei telefonischer Bestellung
trägt der Besteller das Risiko allfälliger Missverständnisse.
Der Mindestbestellwert beträgt CHF 100.-.
Preise
Angegebene Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ab
Domizil MD, exklusive der gesetzlichen MWST. Preis- und/oder
Konditionsänderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten.
Bei Bestellungen ohne Preisangabe werden jeweils die zum
Zeitpunkt des Bestellungseingangs gültigen Preise verrechnet.
Lieferung, Leistungserbringung
Erfüllungsort ist am Domizil von MD. Bei Abholung gehen
Nutzen und Gefahr mit der Bereitstellung an den Käufer über.
Wird die Auslieferung der Waren gewünscht, so erfolgt die
Zustellung mit einem von MD als geeignet und kostengünstig
erachteten Transportunternehmen an die letztbekannte
Lieferadresse. Werden die Waren während den allgemein
üblichen Geschäftszeiten vom Käufer nicht angenommen,
trifft MD kein Verschulden. Teillieferungen sind zulässig.
Abweichungen von den Spezifikationen sind zulässig, sofern
sie im Sinne einer Verbesserung oder technischen Neuerung
sind. MD kann zur Erbringung von Leistungen Dritte beauftragen.
Lieferverzug
Der Besteller kann bei Lieferverzug von seiner Bestellung
zurücktreten, nachdem er MD unter Einräumung einer letzten
Frist von wenigstens drei Wochen schriftlich in Verzug gesetzt
hat. Wenn der Lieferverzug nur einen Teil der Bestellung
betrifft und die anderen Waren ohne diesen Teil grundsätzlich
brauchbar sind oder ein solcher oder funktional ebenbürtiger
Teil anderweitig beschafft werden könnte, gilt die
Rücktrittsmöglichkeit nur für den in Verzug geratenen Teil
der Bestellung. MD haftet nicht für Folgeschäden infolge
Lieferverzugs oder Nichtlieferung.
Reklamationen (Mängelrügen)
Gelieferte Waren sind sofort zu überprüfen. Festgestellte
Mängel sind innert 5 Arbeitstagen MD schriftlich anzuzeigen,
verdeckte Mängel sofort nach deren Entdeckung. MD wird die
Mängel raschmöglichst beheben oder Ersatz liefern.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen
Zahlungsfrist in bar und ohne Abzüge fällig. Die Verrechnung
mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Der Käufer gerät
nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.
Der von diesem Datum an geschuldete Verzugszins liegt 4%
über dem Diskontsatz der schweizerischen Nationalbank mindestens
aber bei 10%. Der Käufer anerkennt ausstehende Zahlungen
als eintreibbare Forderungen im Sinne von Art. 82 SchKG.
MD kann bei Zahlungsverzug Dritte (z.B. Inkassounternehmungen)
mit der Eintreibung ihrer Forderungen beauftragen oder
Forderungen an Dritte abtreten. Der Kunde hat zusätzlich
zum Verzugszins einen Verzugsschaden zu bezahlen, der sämtliche
Aufwendungen von MD und den beauftragten Dritten deckt.
Die Minimalpauschale ohne Kostennachweispflicht beträgt
CHF 300.-. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MD bis zur
vollständigen Begleichung ihrer Forderungen von der Pflicht
zur Erbringung jeglicher weiterer Leistungen (zusätzliche
Lieferungen, Unterstützung etc.) entbunden.
Miete
Zur Miete für mindestens 3 Tage werden die Mietobjekte zum
ordnungsgemässen Gebrauch überlassen. Die Tagesansätze der
Miete werden vor der Auslieferung bekannt gegeben. Die
ersten 3 Tage sind bei Mietbeginn in bar fällig. Es liegt im
Ermessen der MD, die Höhe der Kaution festzulegen, die
ebenfalls bei Mietbeginn fällig wird. Für eine
Haftpflichtversicherung (für Beschädigung, Entwendung,
etc.) hat der Mieter selbst zu sorgen und einen Nachweis zu
erbringen. Die MD bietet eine Pauschalversicherung für
CHF 100.- pro Miete an, mit einem Selbstbehalt von
CHF 200.-. Die MD übernimmt keinerlei Haftung in irgendwelcher
Weise, auch nicht für Folgeschäden.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von MD. MD ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt
den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im
Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Käufers einzutragen.
Der Käufer gibt sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der
Verordnung des Bundesgerichts betreffend die Eintragung der
Eigentumsvorbehalte, so dass MD den Eigentumsvorbehalt
ohne Mitwirkung des Käufers eintragen lassen kann.
Garantie
Die Garantie ist auf den Ersterwerber beschränkt und
erstreckt sich vom Tage der Bereitstellung oder des Versands
an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden
Mängel, die ihre Ursache in nachweisbaren Material- oder
Fabrikationsfehlern haben. Die Garantiezeit beschränkt sich auf
die Garantiedauer die uns von unserem Lieferanten gewährt wird;
mindestens aber 6 Monate ab Lieferdatum, ausser wenn auf
der Rechnung anders angegeben. Garantieerfüllungsort ist
ein von MD bezeichnetes Reparaturzentrum.
MD garantiert die Funktionstüchtigkeit der Waren im Rahmen
der Leistungen der Lieferanten, kann jedoch keine Gewähr
für die Brauchbarkeit in einer besonderen Anwendung oder
im Zusammenwirken mit anderen Waren übernehmen.
Unsere Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur
oder Austausch durch funktional gleichwertige Komponenten,
respektive Vergütung des Fakturawerts nicht ersetzter Teile.
Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder Schäden
aufgrund unsachgemässer Anwendung sind ausgeschlossen.
Bei Software-Lieferungen tritt MD als Vermittler eines
Lizenzvertrags zwischen dem Autor und dem Lizenznehmer auf.
Es gelten allein die Bestimmungen eines solchen Lizenzvertrags.
Jegliche Art der Gewährleistung durch MD ist ausgeschlossen.
Bei Dienstleistungen haftet MD ausschliesslich für sorgfältige
Ausführung. Weitere Ansprüche sowie Kausalhaftung werden
ausgeschlossen.
Vorgehen bei Garantiefällen
MD gibt nach telefonischer Besprechung eine Retour-Nummer
bekannt, die aussen auf der Verpackung anzubringen ist.
Sendungen ohne Retournummer werden nicht angenommen.
Zur Behandlung eines Garantiefalls werden folgende Dokumente
benötigt:
- Fehlerbeschreibung
- Rechnungs-Kopie
- Garantieschein oder Garantiekarte (falls ausgegeben)
Die Geräte sind in Original- oder gleichwertiger Verpackung
an die von uns angegebene Adresse einzusenden. Bei ungeeigneter
Verpackung ist MD zur Rücksendung nicht verpflichtet oder
haftet nicht für allfällige Transportschäden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine einzelne Bestimmung nichtig, so wird sie durch jene
rechtsgültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Die anderen
Bestimmungen werden durch Nichtigkeit einer Bestimmung nicht
auch nichtig.
Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Domizil
von MD. MD behält sich vor, Forderungen aus diesem Vertrag
auch am Domizil des Käufers geltend zu machen.
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