ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 01/2004
Anwendung
Die vorliegenden AGB ersetzen alle früheren Versionen. Alle Geschäfte mit Megadata Egerer AG (MD) unterliegen ausschliesslich den vorliegenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme unserer Lieferung anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Zusätzliche Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Weitere Bedingungen, die von Drittseite gestellt werden, bleiben vorbehalten, z.B. Wiederausfuhrverbote oder Nutzungsbeschränkungen von Software.

Bestellungen, Aufträge
Bestellungen und Aufträge sind schriftlich oder per FAX an uns zu richten. Der Besteller anerkennt bei Bestellung per FAX mit diesem Medium übermittelte Schriftstücke als rechtsgültige Dokumente. Bei telefonischer Bestellung trägt der Besteller das Risiko allfälliger Missverständnisse. Der Mindestbestellwert beträgt CHF 100.-.

Preise
Angegebene Preise verstehen sich in Schwei­zer Franken, ab Domizil MD, exklusive der gesetzlichen MWST. Preis- und/oder Konditionsänderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. Bei Bestellungen ohne Preisangabe werden jeweils die zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs gültigen Preise verrechnet.

Lieferung, Leistungserbringung
Erfüllungsort ist am Domizil von MD. Bei Abholung gehen Nutzen und Gefahr mit der Bereitstellung an den Käufer über. Wird die Auslieferung der Waren gewünscht, so erfolgt die Zustellung mit einem von MD als geeignet und kostengünstig erachteten Transportunterneh­men an die letztbekannte Lieferadresse. Werden die Waren während den allgemein üblichen Geschäftszeiten vom Käufer nicht angenommen, trifft MD kein Verschulden. Teillieferungen sind zulässig. Abweichungen von den Spezifikationen sind zulässig, sofern sie im Sinne einer Verbesserung oder technischen Neuerung sind. MD kann zur Erbringung von Leistungen Dritte beauftragen.

Lieferverzug
Der Besteller kann bei Lieferverzug von sei­ner Bestellung zurücktreten, nachdem er MD unter Einräumung einer letzten Frist von wenigstens drei Wochen schriftlich in Verzug gesetzt hat. Wenn der Lieferverzug nur einen Teil der Bestellung betrifft und die anderen Waren ohne diesen Teil grundsätzlich brauchbar sind oder ein solcher oder funktional ebenbürtiger Teil anderweitig beschafft werden könnte, gilt die Rücktrittsmöglichkeit nur für den in Verzug geratenen Teil der Bestellung. MD haftet nicht für Folgeschäden infolge Lieferverzugs oder Nichtlieferung.

Reklamationen (Mängelrügen)
Gelieferte Waren sind sofort zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind innert 5 Arbeitstagen MD schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel sofort nach deren Entdeckung. MD wird die Mängel raschmöglichst beheben oder Ersatz liefern.

Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist in bar und ohne Abzüge fällig. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Der Käufer gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Der von diesem Datum an geschuldete Verzugszins liegt 4% über dem Diskontsatz der schweizerischen Nationalbank mindestens aber bei 10%. Der Käufer anerkennt ausstehende Zahlungen als eintreibbare Forderungen im Sinne von Art. 82 SchKG. MD kann bei Zahlungsverzug Dritte (z.B. Inkasso­unternehmungen) mit der Eintreibung ihrer Forderungen beauftragen oder Forderungen an Dritte abtreten. Der Kunde hat zusätzlich zum Verzugszins einen Verzugsschaden zu bezahlen, der sämtliche Aufwendungen von MD und den beauftragten Dritten deckt. Die Minimalpauschale ohne Kostennachweispflicht beträgt CHF 300.-. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MD bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen von der Pflicht zur Erbringung jeglicher weiterer Leistungen (zusätzliche Lieferungen, Unterstüt­zung etc.) entbunden.

Miete
Zur Miete für mindestens 3 Tage werden die Mietobjekte zum ordnungsgemässen Gebrauch überlassen. Die Tagesansätze der Miete werden vor der Auslieferung bekannt gegeben. Die ersten 3 Tage sind bei Mietbeginn in bar fällig. Es liegt im Ermessen der MD, die Höhe der Kaution festzulegen, die ebenfalls bei Mietbeginn fällig wird. Für eine Haftpflichtversicherung (für Beschädigung, Entwendung, etc.) hat der Mieter selbst zu sorgen und einen Nachweis zu erbringen. Die MD bietet eine Pauschalversicherung für CHF 100.- pro Miete an, mit einem Selbstbehalt von CHF 200.-. Die MD übernimmt keinerlei Haftung in irgendwelcher Weise, auch nicht für Folgeschäden.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MD. MD ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am Domizil des Käufers einzutragen. Der Käufer gibt sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichts betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, so dass MD den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirkung des Käufers eintragen lassen kann.

Garantie
Die Garantie ist auf den Ersterwerber beschränkt und erstreckt sich vom Tage der Bereitstellung oder des Versands an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, die ihre Ursache in nachweisbaren Material- oder Fabrikationsfehlern haben. Die Garantiezeit beschränkt sich auf die Garantiedauer die uns von unserem Lieferanten gewährt wird; mindestens aber 6 Monate ab Lieferdatum, ausser wenn auf der Rechnung anders angegeben. Garantieerfüllungsort ist ein von MD bezeichnetes Reparaturzentrum.
MD garantiert die Funktionstüchtigkeit der Waren im Rahmen der Leistungen der Lieferanten, kann jedoch keine Gewähr für die Brauchbarkeit in einer besonderen Anwendung oder im Zusammenwirken mit anderen Waren übernehmen.
Unsere Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur oder Austausch durch funktional gleichwertige Komponenten, respektive Vergütung des Fakturawerts nicht ersetzter Teile. Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden oder Schäden aufgrund unsachgemässer Anwendung sind ausgeschlossen.
Bei Software-Lieferungen tritt MD als Vermittler eines Lizenzvertrags zwischen dem Autor und dem Lizenznehmer auf. Es gelten allein die Bestimmungen eines solchen Lizenzvertrags. Jegliche Art der Gewährleistung durch MD ist ausgeschlossen. Bei Dienstleistungen haftet MD ausschliesslich für sorgfältige Ausführung. Weitere Ansprüche sowie Kausalhaftung werden ausgeschlossen.

Vorgehen bei Garantiefällen
MD gibt nach telefonischer Besprechung eine Retour-Nummer bekannt, die aussen auf der Verpackung anzubringen ist. Sendungen ohne Retournummer werden nicht angenommen.

Zur Behandlung eines Garantiefalls werden folgende Dokumente benötigt:
- Fehlerbeschreibung
- Rechnungs-Kopie
- Garantieschein oder Garantiekarte (falls ausgegeben)

Die Geräte sind in Original- oder gleichwertiger Verpackung an die von uns angegebene Adresse einzusenden. Bei ungeeigneter Verpackung ist MD zur Rücksendung nicht verpflichtet oder haftet nicht für allfällige Transportschäden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine einzelne Bestimmung nichtig, so wird sie durch jene rechtsgültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Die anderen Bestimmungen werden durch Nichtigkeit einer Bestimmung nicht auch nichtig.

Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Domizil von MD. MD behält sich vor, Forderungen aus diesem Vertrag auch am Domizil des Käufers geltend zu machen.

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